Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Cloudcompany GmbH (nachfolgend „Cloudcompany“ genannt) mit den Firmensitzen in der Kremserstraße 8, 2070 Retz, Hauptplatz 3, 2460 Bruck an der Leitha und Am See 1, 7111 Parndorf. Die Cloudcompany bietet Leistungen in den Bereichen Marketing, Content Produktion, Eventtechnikverleih, Online-Handel und Datenschutzberatung an.

2. Geltung und Vertragsabschluss
2.1 Die Cloudcompany erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Cloudcompany und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

2.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Cloudcompany schriftlich bestätigt werden.

2.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Cloudcompany ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Cloudcompany bedarf es nicht.

2.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

2.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2.7 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Auftragserteilung, Aufnahme der Tätigkeit durch die Cloudcompany, mündliche Auftragserteilung oder Zug um Zug Tätigkeit wie die Verwendung bereits geleisteter Vorarbeit zustande. Eine Anzahlung führt ebenfalls zum Vertragsabschluss.

2.8 Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Cloudcompany den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder dem Angebot durch die Cloudcompany. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Cloudcompany. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Cloudcompany.

3.2 Der Kunde wird der Cloudcompany zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Cloudcompany wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.3 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Cloudcompany haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Cloudcompany wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Cloudcompany schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Cloudcompany bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Cloudcompany hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1 Die Cloudcompany ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Cloudcompany wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

4.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

5. Termine
5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Cloudcompany schriftlich zu bestätigen.

5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Cloudcompany aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Cloudcompany berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Befindet sich die Cloudcompany in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Cloudcompany schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Vorzeitige Auflösung
6.1 Die Cloudcompany ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

6.2 die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

6.3 der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

6.4 berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Cloudcompany weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Cloudcompany eine taugliche Sicherheit leistet;

6.5 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Cloudcompany fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

7. Zahlungsbedingungen
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind 50% des vereinbarten Entgelts im Voraus und 50% bei Projektfertigstellung zu zahlen.

7.2 Drittkosten wie Inseratenbudgets, Lizenzen und Produktionskosten sind immer vorab zu entrichten.

7.3 Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Fälligkeit. Es wird kein Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug erfolgt zunächst eine freundliche Erinnerung. Nach weiteren 14 Tagen wird eine erste Mahnung mit Androhung von Mahnspesen versandt. Nach weiteren 7 Tagen wird eine zweite Mahnung mit Mahnspesen in Höhe von 30€ und Androhung von Verzugszinsen versandt. Ab dem Tag der Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. berechnet.

7.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Cloudcompany sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

7.5 Weiters ist die Cloudcompany nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

7.6 Entstandene Werke und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Cloudcompany.

7.7 Leistungen, die von Sub-Unternehmern im Auftrag der Cloudcompany GmbH erbracht wurden, bleiben ebenfalls im Eigentum der Cloudcompany GmbH.

8. Stundensätze und Anfahrtspesen
8.1 Die Stundensätze für handwerkliche Tätigkeiten wie Grafik, Webdesign, Techniker, Video- und Fotograf betragen, wenn nicht anders vereinbart, 85€ Netto.

8.2 Für Beratungstätigkeiten gilt ein Stundensatz von 135€ Netto.

8.3 Zusätzlich werden Anfahrtspesen in Höhe von 0,42€ pro Kilometer und 50% des Stundensatzes Netto pro Person und Stunde berechnet.

9. Elektronische Rechnungslegung
9.1 Die Cloudcompany ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Cloudcompany ausdrücklich einverstanden.

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen der Cloudcompany, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Cloudcompany und können von der Cloudcompany jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Entgelts das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Cloudcompany jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Cloudcompany setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Cloudcompany dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Cloudcompany, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Cloudcompany, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Cloudcompany und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Cloudcompany ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Kunde keinen Rechtsanspruch darauf.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Cloudcompany, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Cloudcompany erforderlich. Dafür steht der Cloudcompany und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Cloudcompany, für die die Cloudcompany konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Leistungsvertrags unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Cloudcompany notwendig.

10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Cloudcompany im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet der Cloudcompany für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

11. Kennzeichnung
Die Cloudcompany ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Cloudcompany und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Die Cloudcompany ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Cloudcompany, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Cloudcompany zu. Die Cloudcompany wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Cloudcompany alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Cloudcompany ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Cloudcompany mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Cloudcompany ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Cloudcompany haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

13. Haftung & Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Cloudcompany und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Cloudcompany ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2 Jegliche Haftung der Cloudcompany für Ansprüche, die auf Grund der von der Cloudcompany erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Cloudcompany ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Cloudcompany nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Cloudcompany diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Cloudcompany. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

13.4 Die Cloudcompany haftet nicht für Fehler des Kunden bei falscher Verwendung, Terminuntreue oder sonstigem Fehlverhalten.

13.5 Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung von Geräten, Technik, Hardware, Lizenzen und Software verursacht werden, und hat vollständigen Schadensersatz zu leisten.

13.6 Für alle Aufträge und Produktionen, die auf öffentlichem oder privatem Grund von Dritten stattfinden, haftet der Kunden für die Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen.

14. Längerfristige Vereinbarungen
14.1 Längerfristige periodische Marketingbetreuungsvereinbarungen (Marketing Flatrate) sind immer zu Beginn der anstehenden Periode zu entrichten, diese Vereinbarungen haben eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.

14.2 Die Kündigungsfrist für Software Abonnements wie zB Pulseway beträgt einen Monat vor periodischen Abrechnungszeitraum und wird danach um ein weiteres Jahr verlängert.

14.3 Die Kündigungsfrist für periodische Beratungsleistungen und die Übernahme des Datenschutzbeauftragten beträgt drei Monate.

15. Ergänzende Bestimmungen im Eventtechnikbereich
15.1 Im Eventtechnikbereich gelten folgende Stornobedingungen:

15.2 Stornierung bis 10 Werktage vor dem Event: 50% des vereinbarten Entgelts

15.3 Stornierung bis 5 Werktage vor dem Event: 75% des vereinbarten Entgelts

15.4 Stornierung binnen 5 Werktagen vor dem Event oder bei vollständiger Erbringung des technischen Aufbaus: 100% des vereinbarten Entgelts

15.5 Der Kunde verpflichtet sich, gemietete Anlagen bzw. Anlagenteile stets pfleglich zu behandeln und für entsprechenden Schutz gegen äußere Einflüsse bzw. Witterungseinflüsse zu sorgen. Montage-, Betriebs- und Wartungshinweise sowie entsprechende Anweisungen von Mitarbeitern von Cloudcompany ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Beschädigungen oder aufgetretene Störungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In diesem Falle dürfen weder vom Kunden noch von Dritten Reparaturversuche an gemieteten Anlagen vorgenommen werden, etwaige Reparaturarbeiten sind ausschließlich durch Cloudcompany oder von ihr autorisierten Personen vorzunehmen. Die Kosten für solche notwendigen Wartungs- und Reparaturarbeiten sind vom Kunden zu ersetzen. Der Kunde haftet für sämtliche durch ihn oder in seinem Gefahrenbereich verursachten Schäden an gemieteten Anlagen, insbesondere für übermäßige Abnutzung, nachlässige Behandlung, Nichtbefolgung von Montage-, Betriebs-, Wartungs- oder ähnlichen Anweisungen, Schädigungen aufgrund von Witterung, Vandalismus und Feuer sowie Diebstahl.

15.6 Die Weitervermietung sowie jegliche Art von Änderungen der Geräte durch den Kunden ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Cloudcompany nicht gestattet.

15.7 Beim Kunden zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Neupreis in Rechnung gestellt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Verträge zwischen der Cloudcompany GmbH und ihren Kunden gilt österreichisches Recht.

16.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der jeweilige Geschäftssitz der Cloudcompany GmbH.

16.3 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Österreich vereinbart.

17. Änderungen und Ergänzungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

18. Datenschutz
18.1 Die Cloudcompany verarbeitet personenbezogene Daten zu Geschäftszwecken. Sie verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung der Cloudcompany.

19. Sonstige Bestimmungen
19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

19.2 Wir behalten uns das Recht vor unsere Preise und Gebühren jährlich anzupassen um etwaige Auswirkungen durch Inflation auszugleichen.

19.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Version 1.1.) treten am 1.8.2023 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen zwischen der Cloudcompany und ihren Kunden.